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Kanzlei-Versicherung · Freie Berufe

Vermögensschadenhaftpflicht für Anwälte, Steuerberater und Notare — strukturiert, aktuell, mit der Allianz.

Ein einziger Beratungsfehler kann existenzbedrohende Konsequenzen haben. Wir strukturieren Ihre Pflichtversicherung so, dass sie berufsrechtlichen Anforderungen genügt — und im Ernstfall tatsächlich greift.

Allianz
Generalvertretung Neumünster
250 T€+
Pflichtversicherungssumme
72 Std.
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Berufsrecht verlangt sie. Schadensfälle entscheiden, wie gut sie strukturiert war.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für die rechts- und steuerberatenden Berufe gesetzliche Pflicht. Die gesetzliche Mindestdeckung schützt jedoch nur in den einfachsten Fällen — bei Großmandaten, gewerblicher Beratung, internationaler Tätigkeit oder Sozietätskonstellationen reicht sie regelmäßig nicht aus.

Berufsträger haften persönlich und unbeschränkt für Pflichtverletzungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme ist meist auf einen Versicherungsfall bezogen — bei Massenschäden oder mehreren betroffenen Mandanten teilen sich alle Geschädigten die gleiche Summe.

Dazu kommen versicherungsrechtliche Ausschlüsse, die in vielen Verträgen Standard sind: wissentliche Pflichtverletzung, Tätigkeit im Ausland, Treuhandschäden oder ungenehmigte Nebentätigkeiten. Wer nicht aktiv prüft, glaubt versichert zu sein — und steht im Schadensfall persönlich gerade.

Unser Beratungsansatz

Wir gleichen Ihre aktuelle Police mit Ihrem Tätigkeitsprofil ab, identifizieren Deckungslücken und strukturieren — wenn sinnvoll — eine Exzedentenversicherung, die über die Pflichtdeckung hinausgeht. Bei Sozietäten klären wir die Frage gesamtschuldnerischer Haftung mit.

Wo Kanzleien real in Anspruch genommen werden.

Schäden entstehen selten dort, wo man sie erwartet. Routinevorgänge und Fristen sind statistisch die häufigsten Auslöser von Haftpflichtfällen — nicht die spektakulären Mandate.

01

Fristversäumnis

Versäumte Berufungs-, Revisions- oder Einspruchsfristen führen statistisch zu den meisten Anwaltshaftungsfällen. Auch bei einwandfreier Sachbearbeitung reicht ein Kalenderfehler.

02

Beratungsfehler

Fehlerhafte Auskünfte zur Steuergestaltung, falsch eingeschätzte Verjährung, unzureichende Belehrung über Risiken — der Schaden des Mandanten wird zur Forderung gegen Sie.

03

Vertragsgestaltung

Lücken in Gesellschaftsverträgen, übersehene steuerliche Folgen bei M&A-Transaktionen, fehlerhafte Klauseln in AGB — Vermögensschäden, die der Mandant erst Jahre später erleidet.

04

Treuhandschäden

Anderkonto-Fehlüberweisungen, fehlerhafte Sicherheitenverwaltung, Liquiditätsschäden bei Insolvenzverwaltung. Häufig vom Standard-Vertrag ausgeschlossen oder nur sublimitiert mitversichert.

05

Datenpannen & Cyber

Mandantengeheimnisse landen über Ransomware, Phishing oder Fehlversand bei Dritten. DSGVO-Bußgelder, Anwaltsschweigepflicht-Verletzung und Reputationsschaden in einem Vorfall.

06

Sozietätshaftung

In der GbR und PartG haften Partner gesamtschuldnerisch — Sie können für Pflichtverletzungen Ihrer Kollegen einstehen müssen. Auch Jahre nach dem Ausscheiden.

Wir beraten freie Berufe strukturell und individuell.

Jede Berufsgruppe hat ihre eigenen Haftungsrisiken, gesetzlichen Mindestdeckungen und branchenspezifischen Klauseln. Wir kennen die Unterschiede.

Rechtsanwälte

Einzelanwälte, Sozietäten, PartG mbB. Schwerpunkt M&A, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht — höhere Deckungen erforderlich.

Steuerberater

Steuerberaterkammer-konforme Mindestdeckung plus Exzedent. Mitversicherung für Buchhaltungstätigkeiten und Spezialberatung.

Notare

Abhängig vom Bundesland: Anschlussdeckungen zur Notarkasse oder integrierte Grunddeckung im Anwaltsnotariat. Beurkundung und Treuhand mitgedacht.

Multidisziplinäre Kanzleien

Sozietäten mit gemischter Berufsstruktur — Anwälte und Steuerberater unter einem Dach. Klare Zuordnung der Tätigkeitsbereiche.

Insolvenzverwalter

Sondersituation mit erweiterten Treuhandrisiken. Höhere Deckungssummen und spezielle Klauseln zur Massenverwaltung.

Junganwälte & Existenzgründung

Erstabschluss zur Zulassung, mitversicherte Berufsstartphasen, sukzessiver Aufbau der Deckungssumme mit wachsendem Mandatsvolumen.

Vier Bausteine, die in jeder Kanzlei zusammenspielen sollten.

Die Pflichtversicherung ist die Basis — nicht die vollständige Absicherung. Ergänzende Bausteine sind je nach Tätigkeitsprofil notwendig.

Exzedentenversicherung

Aufstockung über die Pflichtdeckung hinaus. Standard bei Großmandaten, M&A und überdurchschnittlich risikoreichen Spezialgebieten.

  • Deckung bis zweistelliger Millionenbetrag
  • Ergänzt Pflichtversicherung ohne Bruchstelle
  • Häufig erforderlich bei Mandatsannahme durch Großunternehmen

Bürohaftpflicht & Inventar

Klassische Betriebshaftpflicht für Ihre Kanzleiräume, Personen- und Sachschäden Dritter, sowie Sachversicherung für Akten, IT und Inventar.

  • Mandantenunfall in den Kanzleiräumen
  • Akten- und Datenrekonstruktion
  • Mitversicherung mobiler Endgeräte

Cyber-Versicherung

Eigene Police für IT-Sicherheitsvorfälle. Deckt Lösegeld, IT-Forensik, Betriebsunterbrechung, Rechtsberatung und DSGVO-Verteidigung ab.

  • Ransomware & Datenverschlüsselung
  • Datenschutzrechtliche Verteidigungskosten
  • Krisenmanagement & Kommunikation
  • Betriebsunterbrechungsschaden

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Vier strukturierte Schritte vom Erstgespräch bis zum verbindlichen Versicherungsschutz. Diskret, ohne Vertriebsdruck, mit nachvollziehbarem Ergebnis.

1

Erstgespräch

30-minütiges Gespräch: Tätigkeitsschwerpunkte, aktuelle Police, Mandatsstruktur. Telefonisch oder per Video.

2

Deckungsanalyse

Wir prüfen Ihre bestehende Police gegen Ihr Risikoprofil und identifizieren konkrete Deckungslücken.

3

Konzept & Angebot

Sie erhalten ein strukturiertes Konzept mit Pflicht- und Ergänzungsbausteinen, Prämien und Bedingungswerk.

4

Umsetzung & Betreuung

Wir übernehmen Antrag, Kündigung der Vorpolice und stehen im Schadensfall als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Was Kanzleien wirklich wissen wollen.

Die Themen, die in Erstgesprächen am häufigsten aufkommen — kompakt und ehrlich beantwortet.

Für reine Einzelanwälte mit klassischem Mandatsspektrum oft ja. Sobald Sie M&A, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht oder gewerbliche Mandanten beraten, ist die Pflichtgrenze zu knapp. Auch bei Sozietäten teilen sich die Partner die Versicherungssumme — eine Erhöhung ist meist sinnvoll.

Eine Aufstockung über die Pflichtdeckung hinaus. Sie greift, sobald die Grunddeckung ausgeschöpft ist. Üblich sind Exzedenten von zusätzlichen 1 bis 10 Millionen Euro — bei Großkanzleien deutlich mehr.

Die unbegrenzte Nachhaftung für Ihre Tätigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und in jeder berufsrechtlich konformen Pflichtversicherung automatisch enthalten — auch nach Ihrem Ausscheiden aus der Sozietät. Eine separate Run-off-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Zu klären ist im Einzelfall, wie die laufenden Prämien zwischen Sozietät und ausscheidendem Partner aufgeteilt werden — das regelt der Gesellschaftsvertrag.

Standardpolicen decken meist nur Tätigkeiten in der EU. Beratung in den USA, UK oder Asien erfordert oft eine Erweiterung — und kann bei US-Mandanten zu deutlich höheren Prämien führen. Vor der Mandatsannahme klären wir das in jedem Einzelfall.

Nur wenn es nachweislich sinnvoll ist. Wir prüfen Ihre aktuelle Police auf Deckungsqualität, nicht nur auf Prämienhöhe. Häufig genügt eine Anpassung der Versicherungssumme oder eine Ergänzung um Bausteine — ein vollständiger Wechsel ist nicht immer erforderlich.

Die Erstberatung und Deckungsanalyse sind kostenfrei. Unsere Vergütung erfolgt über Provisionen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind — Sie zahlen uns nicht zusätzlich.

Kostenlose Deckungsanalyse für Ihre Kanzlei.

Wir melden uns innerhalb von einem Werktag bei Ihnen. Diskret, ohne Verkaufsdruck, mit klarer Empfehlung.

Direkter Kontakt

Sie können uns auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir sind eine Allianz-Vertretung in Neumünster und betreuen Mandanten im gesamten norddeutschen Raum.