Ein einziger Beratungsfehler kann existenzbedrohende Konsequenzen haben. Wir strukturieren Ihre Pflichtversicherung so, dass sie berufsrechtlichen Anforderungen genügt — und im Ernstfall tatsächlich greift.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für die rechts- und steuerberatenden Berufe gesetzliche Pflicht. Die gesetzliche Mindestdeckung schützt jedoch nur in den einfachsten Fällen — bei Großmandaten, gewerblicher Beratung, internationaler Tätigkeit oder Sozietätskonstellationen reicht sie regelmäßig nicht aus.
Berufsträger haften persönlich und unbeschränkt für Pflichtverletzungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme ist meist auf einen Versicherungsfall bezogen — bei Massenschäden oder mehreren betroffenen Mandanten teilen sich alle Geschädigten die gleiche Summe.
Dazu kommen versicherungsrechtliche Ausschlüsse, die in vielen Verträgen Standard sind: wissentliche Pflichtverletzung, Tätigkeit im Ausland, Treuhandschäden oder ungenehmigte Nebentätigkeiten. Wer nicht aktiv prüft, glaubt versichert zu sein — und steht im Schadensfall persönlich gerade.
Wir gleichen Ihre aktuelle Police mit Ihrem Tätigkeitsprofil ab, identifizieren Deckungslücken und strukturieren — wenn sinnvoll — eine Exzedentenversicherung, die über die Pflichtdeckung hinausgeht. Bei Sozietäten klären wir die Frage gesamtschuldnerischer Haftung mit.
Schäden entstehen selten dort, wo man sie erwartet. Routinevorgänge und Fristen sind statistisch die häufigsten Auslöser von Haftpflichtfällen — nicht die spektakulären Mandate.
Versäumte Berufungs-, Revisions- oder Einspruchsfristen führen statistisch zu den meisten Anwaltshaftungsfällen. Auch bei einwandfreier Sachbearbeitung reicht ein Kalenderfehler.
Fehlerhafte Auskünfte zur Steuergestaltung, falsch eingeschätzte Verjährung, unzureichende Belehrung über Risiken — der Schaden des Mandanten wird zur Forderung gegen Sie.
Lücken in Gesellschaftsverträgen, übersehene steuerliche Folgen bei M&A-Transaktionen, fehlerhafte Klauseln in AGB — Vermögensschäden, die der Mandant erst Jahre später erleidet.
Anderkonto-Fehlüberweisungen, fehlerhafte Sicherheitenverwaltung, Liquiditätsschäden bei Insolvenzverwaltung. Häufig vom Standard-Vertrag ausgeschlossen oder nur sublimitiert mitversichert.
Mandantengeheimnisse landen über Ransomware, Phishing oder Fehlversand bei Dritten. DSGVO-Bußgelder, Anwaltsschweigepflicht-Verletzung und Reputationsschaden in einem Vorfall.
In der GbR und PartG haften Partner gesamtschuldnerisch — Sie können für Pflichtverletzungen Ihrer Kollegen einstehen müssen. Auch Jahre nach dem Ausscheiden.
Jede Berufsgruppe hat ihre eigenen Haftungsrisiken, gesetzlichen Mindestdeckungen und branchenspezifischen Klauseln. Wir kennen die Unterschiede.
Einzelanwälte, Sozietäten, PartG mbB. Schwerpunkt M&A, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht — höhere Deckungen erforderlich.
Steuerberaterkammer-konforme Mindestdeckung plus Exzedent. Mitversicherung für Buchhaltungstätigkeiten und Spezialberatung.
Abhängig vom Bundesland: Anschlussdeckungen zur Notarkasse oder integrierte Grunddeckung im Anwaltsnotariat. Beurkundung und Treuhand mitgedacht.
Sozietäten mit gemischter Berufsstruktur — Anwälte und Steuerberater unter einem Dach. Klare Zuordnung der Tätigkeitsbereiche.
Sondersituation mit erweiterten Treuhandrisiken. Höhere Deckungssummen und spezielle Klauseln zur Massenverwaltung.
Erstabschluss zur Zulassung, mitversicherte Berufsstartphasen, sukzessiver Aufbau der Deckungssumme mit wachsendem Mandatsvolumen.
Die Pflichtversicherung ist die Basis — nicht die vollständige Absicherung. Ergänzende Bausteine sind je nach Tätigkeitsprofil notwendig.
Die berufsrechtlich vorgeschriebene Grunddeckung. Wir prüfen Versicherungssumme, Selbstbehalt, Tätigkeitsumfang und Ausschlüsse.
Aufstockung über die Pflichtdeckung hinaus. Standard bei Großmandaten, M&A und überdurchschnittlich risikoreichen Spezialgebieten.
Klassische Betriebshaftpflicht für Ihre Kanzleiräume, Personen- und Sachschäden Dritter, sowie Sachversicherung für Akten, IT und Inventar.
Eigene Police für IT-Sicherheitsvorfälle. Deckt Lösegeld, IT-Forensik, Betriebsunterbrechung, Rechtsberatung und DSGVO-Verteidigung ab.
Vier strukturierte Schritte vom Erstgespräch bis zum verbindlichen Versicherungsschutz. Diskret, ohne Vertriebsdruck, mit nachvollziehbarem Ergebnis.
30-minütiges Gespräch: Tätigkeitsschwerpunkte, aktuelle Police, Mandatsstruktur. Telefonisch oder per Video.
Wir prüfen Ihre bestehende Police gegen Ihr Risikoprofil und identifizieren konkrete Deckungslücken.
Sie erhalten ein strukturiertes Konzept mit Pflicht- und Ergänzungsbausteinen, Prämien und Bedingungswerk.
Wir übernehmen Antrag, Kündigung der Vorpolice und stehen im Schadensfall als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Themen, die in Erstgesprächen am häufigsten aufkommen — kompakt und ehrlich beantwortet.
Für reine Einzelanwälte mit klassischem Mandatsspektrum oft ja. Sobald Sie M&A, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht oder gewerbliche Mandanten beraten, ist die Pflichtgrenze zu knapp. Auch bei Sozietäten teilen sich die Partner die Versicherungssumme — eine Erhöhung ist meist sinnvoll.
Eine Aufstockung über die Pflichtdeckung hinaus. Sie greift, sobald die Grunddeckung ausgeschöpft ist. Üblich sind Exzedenten von zusätzlichen 1 bis 10 Millionen Euro — bei Großkanzleien deutlich mehr.
Die unbegrenzte Nachhaftung für Ihre Tätigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und in jeder berufsrechtlich konformen Pflichtversicherung automatisch enthalten — auch nach Ihrem Ausscheiden aus der Sozietät. Eine separate Run-off-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Zu klären ist im Einzelfall, wie die laufenden Prämien zwischen Sozietät und ausscheidendem Partner aufgeteilt werden — das regelt der Gesellschaftsvertrag.
Standardpolicen decken meist nur Tätigkeiten in der EU. Beratung in den USA, UK oder Asien erfordert oft eine Erweiterung — und kann bei US-Mandanten zu deutlich höheren Prämien führen. Vor der Mandatsannahme klären wir das in jedem Einzelfall.
Nur wenn es nachweislich sinnvoll ist. Wir prüfen Ihre aktuelle Police auf Deckungsqualität, nicht nur auf Prämienhöhe. Häufig genügt eine Anpassung der Versicherungssumme oder eine Ergänzung um Bausteine — ein vollständiger Wechsel ist nicht immer erforderlich.
Die Erstberatung und Deckungsanalyse sind kostenfrei. Unsere Vergütung erfolgt über Provisionen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind — Sie zahlen uns nicht zusätzlich.
Wir melden uns innerhalb von einem Werktag bei Ihnen. Diskret, ohne Verkaufsdruck, mit klarer Empfehlung.
Sie können uns auch telefonisch oder per E-Mail erreichen. Wir sind eine Allianz-Vertretung in Neumünster und betreuen Mandanten im gesamten norddeutschen Raum.